„New Deal for Consumers“ ist eine Initiative, welche Verbraucherrechte in der gesamten EU stärken soll. Besonders im Online-Handel sollen die neuen Richtlinien für mehr Transparenz für die Verbraucher sorgen. Viele Regelungen werden modernisiert und so ist seit dem 28.05.2022 die sogenannte Omnibus-Richtlinie in Kraft getreten. Was genau unter dieser neuen Regelung zu verstehen ist und in wie fern Ihr Unternehmen davon betroffen ist, haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst.
Änderungen bei der Preisangabe
1) Grundpreis: Ab sofort ist die Angabe des Grundpreises nur noch je 1 kg oder je 1 l zulässig. Angaben, wie 100 g oder 1000 ml sind ab sofort nicht mehr zulässig. Damit soll bewirkt werden, dass der Grundpreis immer dem gleichen Maßstab folgt und somit für den Verbraucher einfacher zu vergleichen ist.
2) Pfandbetrag: Bei pfandpflichtigen Produkten ist es ab sofort Pflicht, den exakten Pfandbetrag anzugeben. Es ist nicht erlaubt, den Pfandpreis in den Grundpreis mit einzubeziehen.
3) Werbung mit durchgestrichenen Preisen: Sofern Sie mit durchgestrichenen Preisen werben, muss ab sofort immer der niedrigste Gesamtpreis, welcher in den vergangenen 30 Tagen für das Produkt verlangt wurde, als früherer Verkaufspreis angegeben werden.
Bitte beachten Sie bei der Umsetzung Ihrer Angebote und Ihrer Warenauszeichnung, sowie bei den Angaben auf Ihrer Internetpräsenz, die vorstehenden Gesetzesänderungen, welche ab sofort gelten!
Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen und Strafen, daher empfehlen wir, alle Änderungen, falls Sie dies noch nicht getan haben, so schnell wie möglich umzusetzen. Die neuen Richtlinien dienen dazu, den Verbraucherschutz zu verbessern und den Online-Handel für die Kunden transparenter zu gestalten.
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