Corona, Metzgereien, Partyservice, Haftung

Corona

Aus aktuellem Anlass das Thema Fleisch und Metzger mit dem Coronavirus verbinden? Nein, das wäre nun wirklich zu platt. Gern überlassen wir das den Experten und derzeit sind entschieden zu viele derer Selbsternannte medial unterwegs und verbreiten so viel Angst, dass der Schaden durch die Berichterstattung größer ausfällt als das Virus es möglicherweise könnte. Aber begeben wir uns nicht in das Feld der Spekulationen. Die Menschen lassen sich scheinbar allzu leicht ängstigen und beeinflussen. Inwieweit sich das Angstpotential umgekehrt proportional zum Bildungsniveau verhält, würde eventuell zu einer Untersuchung mit interessanten Ergebnissen führen. Nachrichten zum Coronabier aus Mexiko bestätigen das unverhältnismäßig große Maß an Falschinformation, die hier und hier aber zurechtgerückt werden. In zahlreichen Medien kursierende Bilder und Infos über diverse Hamsterkäufe nehmen mehr und mehr skurrile Formen an.

Für den ein oder anderen Metzgereibetrieb von geringerer Größe kann das Thema aber auch zu einer Kostenfalle werden, nämlich dann, wenn größere Veranstaltungen abgesagt werden und die vorbereiteten Speisen plötzlich keine Abnehmer finden. In Winterthur in der Schweiz ist genau dieses einer Metzgerei passiert. Sie konnte die ganzen produzierten Waren nicht ausliefern und blieb laut toponline.ch auf 1400 Würsten erst einmal sitzen. Nun konnte sich der betroffene Metzger mit einer konzertierten Aktion in Facebook gut aus dem Dilemma befreien und die Würste sollen denen förmlich aus den Fingern gerissen worden sein. Unter dem Link auf toponline.ch kann man auch ein ausführliches Video zu diesem Fall betrachten. Zugegeben, dieses Schwiizerdütsch ist ohne Untertitel an manchen Stellen eine ernstzunehmende Herausforderung.

Die Frage, die sich aber so mancher Fleischerbetrieb stellen mag, wenn man auf großen vorproduzierten Mengen plötzlich sitzen bleibt, weil die Veranstaltung nicht stattfindet, wer zahlt das Ganze? Gibt es da eine Versicherung? Muss der Auftraggeber nicht dennoch zahlen? Nein, denn ganz kurz auf den Punkt gebracht: keine Haftung bei höherer Gewalt. Müssen wegen höherer Gewalt Events abgesagt werden, ist der Ärger für die Betroffenen groß. Auf den Seiten des Handelsblattes geht ein Jurist genau diesen Fragen der Haftung nach. Als Experte für Veranstaltungsrecht und Justiziar des Fachverbands Messen und Ausstellungen stellt Rechtsanwalt Martin Glöckner diesen Fall verständlich dar. Gerade bei den derzeitig abgesagten Messen wie der Autosalon in Genf beispielsweise sind Beträge im Spiel, die so manchem Messebauer zum Stolperstein werden können. Erfolgt die Absage rechtzeitig, kann man möglicherweise umdisponieren, denkt man hier etwa an das Catering.

Nun geht es nicht nur um plötzliche Absagen und das Auf-dem-Produkt-sitzen-bleiben, sondern generell wegbrechende Aufträge im Partyservice und Catering, die nun das Geschäft schmälern. Im Falle des Metzgereibetriebes in Winterthur muss man wohl konstatieren, dass er bei der Aktion mit seinen Würsten richtig gehandelt hat und zudem noch so werbewirksam war, dass sich das am Ende sicher ins Positive kehren wird.

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